Ein wichtiger Bestandteil zur Umsetzung aller gesetzlich geforderten Maßnahmen ist eine effiziente Einweisung bzw. Schulung der Belegschaft. Dies geschieht - je nach Unternehmensgröße - vor Ort mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder mit einer Online-Schulung, die kundenspezifisch konzipiert wird.
Wichtig bei einer Einweisung der Belegschaft ist vor allem, deren Motivationsbereitschaft zu aktivieren. Dies geschieht insbesondere durch:
- Ausführliche Erläuterung der jeweiligen Maßnahme
Die Einführung einer datenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahme wird von uns im Vorfeld genau abgewogen und auf eine optimale Integration in den Unternehmens-Workflow konzipiert. - Erläuterung Unterschied Rechtsprechung-Praktikabilität
Anstatt es uns zu einfach zu machen und die gültige Rechtsprechung "Wort für Wort" umzusetzen, erläutern wir die von uns getroffenen Maßnahmen zur Risiko-Minimierung anhand von Praxis-Beispielen. - Durchführung der Schulungsmaßnahmen in einer gelockerten Atmosphäre
Soweit dies durch die Anzahl der zu schulenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchführbar ist, gestalten wir die kundenseitig gewünschten Schulungsmaßnahmen in einer "Wohlfühl-Atmosphäre". Hierbei wird kundenseitig ein Catering arrangiert und vor allem die Sitzordnung so gewählt, dass kein "Klassenzimmer-Effekt" entstehen kann.
Bildquelle: S. Hofschlaeger /pixelio