Willkommen bei BID:IT - Professional IT Engineering.
Die Vorteile liegen ganz klar auf der Hand:
Spätestens bei der Umsetzung von technischen Maßnahmen im Rahmen der TOMs, die die DSGVO fordert, hat der IT-Experte die Nase vorn. Das Ergebnis ist Bruchteil an Zeitaufwand im Vergleich zu einem nicht IT-kundigen DSB - ein entscheidendes Kriterium für die Unternehmensleitung!
"Dies schätzen insbesondere große Unternehmen und Behörden an mir." bestätigt der CEO der BID:IT Feyzi Erdar (Bild). "Vorhersehbare Eskalationen zwischen DSB und IT-Management treten erst gar nicht auf. 'Ich bin einer von denen' - und diese Konstellation spart der Unternehmensleitung richtig Geld ein!".
(Biedenkopf, 09.05.2018)
(Biedenkopf, 07.10.2019) Knapp 16 Monate nach vollumfänglicher Geltung der DSGVO erklären nur 28 Prozent der Unternehmen weltweit, die erforderlichen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Als meistgenannte Hürde gilt die Anpassung vorhandener Legacy-Systeme, so eine Studie von Capgemini. Lesen Sie hierzu den kompletten Beitrag auf cio.de.
Liebe Interessentin, lieber Interessent,
die Thematik „europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die jeden Gewerbetreibenden betrifft, muss bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt werden – also nur noch wenige Wochen. Nach diesem Datum drohen bei Missachtung empfindliche Bußgelder bis 20 Millionen Euro oder 4% des Weltjahresumsatzes (hierbei wird der höhere Geldwert veranschlagt).
Damit Sie sich ein ausführliches Bild über die relevanten Informationen bezüglich der DSGVO machen können, laden wir Sie herzlich zu unserem Vortrag
„DSGVO – die Uhr tickt!“
am Dienstag, den 8. Mai 2018 um 19.30 Uhr
im Halbersbacher Park-Hotel, Auf dem Radeköppel 2, 35216 Biedenkopf
ein. Der Redner ist Herr Feyzi Erdar, TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter gem. DSGVO und BDSG n. F.
Der Vortrag wird ca. 60 Minuten dauern. Herr Erdar geht danach auch gerne auf Rückfragen ein. Um die Teilnehmerkapazität zu planen, bitten wir Sie herzlich, Ihre Teilnahme per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu bestätigen
(Biedenkopf, 28.06.2018)
Der Händlerbund berichtet in seinem Beitrag vom 26. Juni 2018 über eine Schmerzensgeldforderung, die auf Grundlage von Art. 82 Abs. 1 DSGVO gegenüber einem Online-Händler geltend gemacht wird. Der Gesetzestext des besagten Artikels lautet wie folgt:
(1) Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.